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Aktuell erreichen zahlreiche Websitebetreiber Forderungsschreiben mit vordringlichen Zahlungsaufforderungen zwischen 100 € bis hin zu 500 €. Warum? Weil sie Google Fonts nutzen und dies verstoß mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Wie es zur Abmahnwelle kam, verraten wir Dir.

Was ist Google Fonts

Google Fonts ist ein kostenloser Service, der Webseitenbetreibern zur Verfügung steht. Hier können professionelle Schriftarten genutzt werden, ohne dafür Lizenzgebühren zu bezahlen. Viele Themes und Vorlagen für WordPress und andere Content Management Systeme (CMS) machen von diesem Dienst Gebrauch.

Das Urteil

Die Richter am OLG München heben die Entscheidung des LG München I auf und bestätigen eine einstweilige Verfügung gegen Google. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Google kann noch in Berufung gehen. Die Richter am OLG München haben die Entscheidung des LG München I aufgehoben und eine einstweilige Verfügung gegen Google bestätigt. Der Suchmaschinenbetreiber wird durch das Urteil verpflichtet, sich für deutsche Nutzer von Google Fonts in Zukunft an die datenschutzrechtlichen Regeln zu halten. Das OLG stellt dem Unternehmen klar, dass nur Nutzern eine Wahl zwischen der Verwendung der Schriftarten und der Deaktivierung ihrer Installation zur Verfügung steht. Insbesondere muss sie klar erkennbar machen, welche Konsequenzen die Deaktivierung hat. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da Google in Berufung gehen kann.

Die Richter am OLG München begründeten die Entscheidung mit dem fehlenden Widerspruch der Google Fonts-Nutzer gegen die Datenerhebung. Die Nutzer würden sich durch ihre Installation der Schriftarten verpflichten, die Erhebung und Verwendung ihrer Daten zu akzeptieren. Dies lasse sich nicht einfach deaktivieren, da diese Folgen hätten.

Doch jetzt drohen Abmahnungen, weil die Nutzung von Google Fonts gegen die DSGVO verstoßen soll. Der Grund: Beim Aufruf einer Webseite werden auch die Schriftarten von Google Fonts geladen – und zwar von den Servern von Google in den USA. Durch dieses Vorgehen werden Daten an die US-amerikanische Firma übermittelt, was unter anderem eine Verarbeitung auf Basis des sogenannten EU-US-Privacy-Shields erfordert. Allerdings ist der EU-US-Privacy-Shield von dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) für ungültig erklärt worden. Folglich ist eine rechtmäßige Verarbeitung der Daten, die beim Aufruf von Google Fonts an die US-Firma übermittelt werden, nicht mehr gewährleistet. Aus diesem Grund drohen jetzt Abmahnungen.

Welche Schritte sollten Websitebetreiber nun unternehmen?

Grundsätzlich sollten Websitebetreiber die Schriftarten auf ihrer Seite überprüfen und prüfen, ob Google Fonts verwendet wird. Falls dies der Fall ist, sollten sie umgehend alternative Schriftarten suchen und einsetzen. Des Weiteren solltest Du die Nutzungsbedingungen von Google Fonts genauestens durchlesen und sich darüber informieren, inwieweit eine Nutzung des Dienstes unter den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen überhaupt noch zulässig ist.

Abmahnung erhalten – Was tun?

Falls Sie bereits eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese unbedingt ernst nehmen und sich an einen Anwalt wenden. Dieser kann Ihnen helfen, die Angelegenheit zu klären und ggf. auch abzuwehren.

Was kann ich tun, um mich zu schützen?

Zunächst einmal reicht es aus, die Inhalte auf einer Seite zu prüfen, ob diese von einem externen Server geladen werden. Dazu wäre es nicht nötig, die Seite mit Seiten- oder Server-Quelltext zu prüfen, denn man kann bereits aus dem Auge, ob die Inhalte extern oder lokal sind. Damit man sich vor einer möglichen Abmahnung schützen kann, holt man sich am besten das Einverständnis Ihrer Webseitenbesucher ein, sodass diese aktiv einwilligen, dass Inhalte von externen Servern geladen werden. Hilfreich ist dazu ein Consent Manager, der automatisch solche Einwilligungen einholt und verwaltet.

Man kann sich aber auch an eine Agentur wende, die einem dabei hilft, die Website DSGVO-Konform zu gestalten.

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